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Altersvorsorge

Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Als Selbständiger sind Sie nicht verpflichtet in ein Altersvorsorgesystem einzuzahlen. Sie müssen in Eigenverantwortung Ihre Altersvorsorge gestalten. Leider hat das in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass viele Selbständige zu wenig oder gar nicht fürs Alter vorgesorgt haben.

Deshalb ist die Altersvorsorge für Selbständige im Fokus der aktuellen Bundesregierung. Im aktuellen Koalitionsvertrag aus 2025 steht dazu Folgendes: „Wir wollen Selbstständige besser fürs Alter absichern. Wir werden alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, bleiben weiterhin möglich.“

Die konkrete Umsetzung ist noch offen.

Wie könnte eine solche Einbeziehung der Selbstständigen aussehen?

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern könnte eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen eingeführt werden.

Selbständige, die nicht bereits über ein berufsständisches Versorgungswerk (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte etc.) abgesichert sind, stehen folgende Vorsorgearten zur Auswahl

  • gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rürup-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge

Folgende Voraussetzungen müssen die Vorsorgearten erfüllen:

  • Insolvenzsicher
  • Pfändungssicher
  • Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus

Auch wenn das Gesetz zur Vorsorgepflicht für Selbständige noch nicht beschlossen wurde, muss man davon ausgehen, dass die private Rentenversicherung oder die Immobilie als Altersvorsorge nicht als Vorsorge anerkannt werden und nur als Ergänzung dienen können.

Wer könnte von der Altersvorsorgepflicht für Selbständige betroffen sein?

Da das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde, können hier nur Vermutungen angestellt werden.

Zielgruppe des Gesetzes sind  vor allem junge Selbständige, die sich früh selbständig gemacht haben und noch gar nicht vorgesorgt haben. Da die Einführung der Rentenpflicht gründungsfreundlich erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit keine Beiträge in eine Versorgungsart zu entrichten sind. Zudem wird es für ältere Selbständige Ausnahmeregelungen geben. Hat ein Selbständiger beispielsweise den Schwerpunkt seiner Altersvorsorgestrategie auf Einnahmen durch Mieterträge aufgebaut, wäre eine nachträgliche Rentenpflicht wenig sinnvoll. Aufgrund der kürzeren Laufzeit bis zur Rente wären zudem sehr hohe Beiträge erforderlich um eine entsprechende Altersvorsorge auf dem Niveau der Grundsicherung aufzubauen.

Wieviel muss ich einzahlen?

Da Ansprüche in Höhe der Grundsicherung (zur Zeit 800 EUR) erreicht werden müssen, haben wir einmal versucht zu ermitteln, welche Beiträge je nach Versorgungsart aufgebracht werden müssen um die geforderten Ansprüche zu erreichen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Sie könnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, um einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung aufzubauen. Wenn Sie sich ab dem 25. Lebensjahr freiwillig gesetzlich versichern, müssten Sie ca. 350 EUR monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um einen Rentenanspruch von 800 EUR monatlich zu erhalten. Die Berechnung haben wir unter heutigen Gegebenheiten erstellt. Die immer älter werdende Bevölkerung wird vermutlich dazu führen, dass Sie noch höhere Beiträge einzahlen müssen. Zusätzlich zum Altersrentenanspruch erwerben Sie auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Eine Witwenrente ist ebenfalls versichert.

Rürup-Rente

Wir haben ebenfalls einige Angebote für eine Rürup-Rente erstellt. Der 25-Jährige müsste für eine Altersrente in Höhe von 800 EUR ca. 120 EUR einzahlen. Aufgrund der langen Laufzeit haben wir mit einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung mit einer Verzinsung von 6 %  gerechnet.

Betriebliche Altersvorsorge

Diese Möglichkeit steht nur Personen offen, die Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG sind. Dann besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise die GmbH dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. In der Zusage kann dann eine Altersrente in Höhe von 800 EUR dem Geschäftsführer zugesagt werden. Da die Finanzierung einer solchen Zusage auf viele verschiedene Arten erfolgen kann und zudem steuerliche Aspekte zu beachten sind, macht es an dieser Stelle keinen Sinn konkrete Kosten zu nennen.

Wer überprüft die Durchführung der Altersvorsorgepflicht?

Es ist davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Überprüfung zuständig ist. Ein genaues Prozedere ist noch nicht bekannt. Gerade bei der Überprüfung der Vorsorgepflicht sehen wir großen Gestaltungsspielraum. Nach welchen Kriterien soll ein Anspruch in Höhe der Grundsicherung geprüft werden. Bei der Rürup-Rente gibt es eine enorme Produktvielfalt. Muss der Vertrag eine Garantie enthalten oder nicht? Muss der Vertrag den Anspruch garantiert oder incl. Gewinne erwirtschaften? Welche Gewinnentwicklung wird akzeptiert?

Wann soll die Altersvorsorgepflicht für Selbständige eingeführt werden?

Die Einführung des Gesetzes ist noch offen. Es gibt auch noch keinen Gesetzesentwurf. Früher oder später ist aber mit der Einführung zu rechnen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist massiv unterfinanziert und benötigt eine breitere Einnahmenbasis. Zusätzlich soll verhindert werden, dass Selbständige später von der Sozialhilfe leben müssen und somit der Staatshaushalt zusätzlich belastet wird.

Fazit:

Es bleibt abzuwarten, welcher Personenkreis von der Altersvorsorgepflicht für Selbständige betroffen ist. Für die Betroffenen ist unsere klare Empfehlung die Altersvorsorge mit professioneller Hilfe selbst zu gestalten. Der Aufwand im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist wesentlich geringer, da die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Zudem sind Sie nicht so stark vom demographischen Wandel abhängig.

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