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Altersvorsorge

Altersvorsorge mit 50 zu spät?

Altersvorsorge mit 50 zu spät?

Um die Antwort vorwegzunehmen. Mit 50 ist es nicht zu spät, fürs Alter vorzusorgen. Es ist der richtige Zeitpunkt über ihre eigene Einkommenssicherung nachzudenken. Wir bekommen von unseren Kunden immer weider die Rückmeldung, dass sich in dieser Lebensphase die Prioritäten ändern. Vergleicht man die Lebenseinstellung und Lebensplanung eines 30-Jährigen mit einem 50-Jährigen, ergeben sich erhebliche Unterschiede. Als junger Mensch ist man eher bereit Risiken einzugehen und hat aufgrund mangelnder Verlusterfahrung zu sehr die erhoffte Rendite und zu wenig das damit verbundene Risiko im Blick. Deshalb müssen bestimmte Annahmen neu überdacht werden. Die wichtigsten Punkte haben wir folgenden aufgeführt.

Welche Ziele und Wünsche habe ich für mein Rentenalter?

In welchem Alter möchte ich in Rente gehen? Passt meine Altersvorsorge noch zu meinen Zielen? Die meisten Menschen haben zwischen 20 und 35 Jahren ihre Altersvorsorgeplanung gestaltet. Die Überprüfung der abgeschlossenen Verträge wird dann meist nicht mehr vorgenommen. 20 Jahre nach Abschluss kann sich jedoch einiges geändert haben. Haben sich die Verträge so entwickelt, wie vorhergesagt? Wurden die Verträge so bespart wie geplant? Wie hat sich die Inflation entwickelt? Passen die Laufzeiten noch zur Lebenssituation? Altersvorsorge mit 50 sieht anders aus als mit 20.

Ist mir eine laufende Rente oder eine Einmalzahlung wichtiger?

Während mit 20 oder 30 die Erzielung eines höchstmöglichen Kapitals im Vordergrund steht, möchten die meisten Menschen ab 50 eher ein regelmäßiges monatliches Einkommen haben. Als heute 50-Jähriger haben Sie immer noch eine Lebenserwartung von 30-40 Jahren. In dieser Zeit muss der Lebensunterhalt weiterhin gesichert werden. Es steht also eher die Sicherung einer laufenden Einnahme als eine einmalige Kapitalzahlung im Vordergrund.

Was können Sie mit 50 Jahren noch für die Rente tun?

Klar ist, dass mit 50 wesentlich höhere Beiträge aufgewendet werden müssen, um eine entsprechende Rente zu finanzieren. Ist die Finanzierung eines zusätzlichen Rentenanspruchs aus den laufenden Einnahmen nicht möglich, kann die Überprüfung der bestehenden Vorsorgebausteine Sinn machen. Zudem ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder einer Basisrente auch gegen Einzahlung eines Einmalbeitrages möglich. Die Basisrente ist besonders zu empfehlen, weil hohe Beiträge steuerlich gefördert werden. Die Rentenleistung muss zwar hinterher voll versteuert werden. Der Steuersatz ist im Rentenalter aber normalerweise viel geringer.

Wie möchte ich im Alter wohnen?

Die Kinder sind demnächst aus dem Haus. Passt die Wohnung/Haus noch zu meiner aktuellen Lebenssituation?

Ändert sich meine Risikoneigung im Alter?

Die Bereitschaft Risiken einzugehen nimmt mit steigendem Alter ab. Der Sicherheitsgedanke steht immer mehr im Vordergrund. Die veränderte Risikoneigung muss in der finanziellen Planung berücksichtigt werden. Eine Umschichtung in risikoärmere Anlagen ist zu prüfen.

Wie lange möchte ich arbeiten?

Vor allem Selbständige aber auch Arbeitnehmer arbeiten heutzutage länger als ursprünglich geplant. Diese Planänderung hat möglicherweise eine Änderung der Vertragsgestaltung zur Folge. Die Absicherung der Berufsunfähigkeit und die Absicherung des Hauptverdieners im Todesfall muss ggf. verlängert werden. Die laufende Immobilienfinanzierung könnte durch einen Tilgungssatzwechsel verlängert werden. Bei bestehenden Altersvorsorgeverträge könnten bei längerer Laufzeit der Beitrag reduziert werden.

Geldanlage für 50-Jährige

Das angesparte Vermögen verteilt sich auf verschiedene Vermögensklassen. Passt die Verteilung noch zu meiner Risikoneigung, zur Marktsituation, zu meinen finanziellen Zielen? Eine Überprüfung der Vermögenssituation sollte mit 50 unbedingt vorgenommen werden.

Was ist beim Erben und Vererben zu beachten?

In Deutschland werden jedes Jahr riesige Vermögen vererbt. Gehört man an zu den glücklichen Erben, führt die neue Vermögenssituation auch zu einer neuen Planung der laufenden Einnahmen. Haben Sie vor, ihren Kindern einen Teil ihres Vermögens zu vererben, ist dies ebenfalls in der finanziellen Planung zu berücksichtigen. Der steuerliche Freibetrag für Kinder, Enkelkinder, Stief- oder Adoptivkinder liegt bei 400.000 EUR. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt hier keine Rolle, da seit dem 01.04.1998 eheliche Kinder und uneheliche Kinder gleichgestellt sind.

Beim Vererben zwischen zwei Lebenspartnern gibt es allerdings einen erheblichen Unterschied bei der Besteuerung. Während der Ehepartner einen Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR nutzen kann, reduziert sich der Freibetrag bei Paaren ohne Trauschein auf 20.000 EUR. Wichtig zu wissen ist, dass nach der gesetzlichen Erbfolge der überlebende Ehepartner neben den Verwandten zweiter Ordnung nur zu 50 % gesetzlicher Erbe ist. Haben die Eheleute in einem Ehevertrag Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart, ist der Erbanteil sogar auf den Pflichanteil in Höhe von 25 % begrenzt. Ein Testament mit einer abweichenden Regelung ist also ratsam.

Unverhoffte Ereignisse

Leider macht man mit steigendem Alter die Erfahrung, dass das Leben nicht so läuft wie geplant. Unverhoffte Ereignisse wie eine schwere Krankheit, ein Schicksalsschlag oder eine Scheidung verändern die Sichtweise auf das eigene Leben und damit auch den Absicherungsbedarf.

Was passiert mit meiner Altersvorsorge im Pflegefall?

Wir beobachten bei unseren Kunden immer wieder, dass der Pflegefall in der Altersvorsorge-Planung nicht berücksichtigt wurde. Da die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung nur eine Teilsicherung bietet, müssen die Restkosten aus der Altersvorsorge finanziert werden. Muss ein Ehepartner ins Pflegeheim, reicht die Rente gewöhnlich nicht für beide aus. Eine Lösung könnte dann eine private Pflegezusatzversicherung sein.

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung?

90 % der Deutschen haben nach wie vor keine Vorsorgevollmacht. Falls Sie im Betreuungsfall keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können, sind die Angehörigen nicht automatisch vertretungsberechtigt. Ein gesetzlicher Betreuer wird eingesetzt und Sie verlieren die rechtliche und finanzielle Selbstbestimmung. Deshalb sollte die Vertretungsberechtigung im Betreuungsfall unbedingt geregelt werden.

Fazit

Hat man das 50. Lebensjahr erreicht, ist der richtige Zeitpunkt gekommen um die eigene finanzielle Situation zu überprüfen und ggf. neu zu ordnen. Bis zum Rentenbeginn ist noch genug Zeit um eine finanzielle Fehlplanung zu korrigieren oder die Planung an die geänderte Sichtweise anzupassen. Hier sind viele Parameter zu berücksichtigen, die eine professionelle Ruhestandsplanung erfordern.

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