Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Als Selbständiger sind Sie nicht verpflichtet in ein Altersvorsorgesystem einzuzahlen. Sie müssen in Eigenverantwortung Ihre Altersvorsorge gestalten. Leider hat das in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass viele Selbständige zu wenig oder gar nicht fürs Alter vorgesorgt haben. Um zu verhindern, dass Selbständige nach dem aktiven Arbeitsleben in die Grundsicherung fallen, wurde im letzten Koalitionsvertrag die Altersvorsorgepflicht für Selbständige beschlossen.
Dieses Thema ist im Jahr 2019 wieder auf die politische Tagesordnung zurückgekehrt. Arbeitsminister Heil möchte die im Koalitionsvertrag der Groko verabschiedete Vorsorgepflicht für Selbständige jetzt gesetzlich umsetzen.
Was sieht der Koalitionsvertrag für die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vor?
Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern soll eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen eingeführt werden.
Selbständige, die nicht bereits über ein berufsständisches Versorgungswerk (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte etc.) abgesichert sind, stehen folgende Vorsorgearten zur Auswahl
- gesetzlichen Rentenversicherung
- Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
Folgende Voraussetzungen müssen die Vorsorgearten erfüllen:
- Insolvenzsicher
- Pfändungssicher
- Rentenanspruch oberhalb des Grundsicherungsniveaus
Auch wenn das Gesetz zur Vorsorgepflicht für Selbständige noch nicht beschlossen wurde, muss man davon ausgehen, dass die private Rentenversicherung oder die Immobilie als Altersvorsorge nicht als Vorsorge anerkannt werden und nur als Ergänzung dienen können.
Wer ist von der Altersvorsorgepflicht für Selbständige betroffen?
Da das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde, können hier nur Vermutungen angestellt werden.
Folgende Personen erfüllen bereits jetzt die Anorderungen:
- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- zahlende Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk
- zahlende Mitglieder in der Künstlersozialversicherung
Zielgruppe des Gesetzes sind aber vor allem junge Selbständige, die sich früh selbständig gemacht haben und noch gar nicht vorgesorgt haben. Da die Einführung der Rentenpflicht gründungsfreundlich erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass in den ersten 3 Jahren der Selbständigkeit keine Beiträge in eine Versorgungsart zu entrichten sind. Zudem wird es für ältere Selbständige Ausnahmeregelungen geben. Hat ein Selbständiger beispielsweise den Schwerpunkt seiner Altersvorsorgestrategie auf Einnahmen durch Mieterträge aufgebaut, wäre eine nachträgliche Rentenpflicht wenig sinnvoll. Aufgrund der kürzeren Laufzeit bis zur Rente wären zudem sehr hohe Beiträge erforderlich um eine entsprechende Altersvorsorge auf dem Niveau der Grundsicherung aufzubauen.
Wieviel muss ich einzahlen?
Da Ansprüche in Höhe der Grundsicherung (zur Zeit 800 EUR) erreicht werden müssen, haben wir einmal versucht zu ermitteln, welche Beiträge je nach Versorgungsart aufgebracht werden müssen um die geforderten Ansprüche zu erreichen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Sie könnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern, um einen Rentenanspruch in Höhe der Grundsicherung aufzubauen. Wenn Sie sich ab dem 25. Lebensjahr freiwillig gesetzlich versichern, müssten Sie ca. 350 EUR monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um einen Rentenanspruch von 800 EUR monatlich zu erhalten. Die Berechnung haben wir unter heutigen Gegebenheiten erstellt. Die immer älter werdende Bevölkerung wird vermutlich dazu führen, dass Sie noch höhere Beiträge einzahlen müssen. Zusätzlich zum Altersrentenanspruch erwerben Sie auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Eine Witwenrente ist ebenfalls versichert.
Rürup-Rente
Wir haben ebenfalls einige Angebote für eine Rürup-Rente erstellt. Der 25-Jährige müsste für eine Altersrente in Höhe von 800 EUR ca. 120 EUR einzahlen. Aufgrund der langen Laufzeit haben wir mit einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung mit einer Verzinsung von 6 % gerechnet.
Betriebliche Altersvorsorge
Diese Möglichkeit steht nur Personen offen, die Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG sind. Dann besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise die GmbH dem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. In der Zusage kann dann eine Altersrente in Höhe von 800 EUR dem Geschäftsführer zugesagt werden. Da die Finanzierung einer solchen Zusage auf viele verschiedene Arten erfolgen kann und zudem steuerliche Aspekte zu beachten sind, macht es an dieser Stelle keinen Sinn konkrete Kosten zu nennen.
Wer überprüft die Durchführung der Altersvorsorgepflicht?
Es ist davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Überprüfung zuständig ist. Ein genaues Prozedere ist noch nicht bekannt. Gerade bei der Überprüfung der Vorsorgepflicht sehen wir großen Gestaltungsspielraum. Nach welchen Kriterien soll ein Anspruch in Höhe der Grundsicherung geprüft werden. Bei der Rürup-Rente gibt es eine enorme Produktvielfalt. Muss der Vertrag eine Garantie enthalten oder nicht? Muss der Vertrag den Anspruch garantiert oder incl. Gewinne erwirtschaften? Welche Gewinnentwicklung wird akzeptiert?
Wann soll die Altersvorsorgepflicht für Selbständige eingeführt werden?
Der entsprechende Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Ende 2019 vom Arbeitsministerium in den Bundestag eingebracht. Mit der Einführung des Gesetzes ist dann im Jahr 2020 zu rechnen.
Handelt es sich um eine Zwangsrente für Selbstständige?
Der Begriff Zwangsrente ist natürlich negativ behaftet. Die entscheidende Frage ist, wie die Nichterfüllung der Vorsorgepflicht sanktioniert wird. Dazu liegen ebenfalls noch keine Angaben vor. Der Gesetzesentwurf muss abgewartet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, welcher Personenkreis von der Altersvorsorgepflicht für Selbständige betroffen ist. Für die Betroffenen ist unsere klare Empfehlung die Altersvorsorge über eine Rürup-Rente oder falls möglich über eine Pensionszusage zu gestalten. Der Aufwand im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist wesentlich geringer, da die Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden. Zudem sind Sie nicht so stark vom demographischen Wandel abhängig.