Altersvorsorgedepot

Das neue Altersvorsorgedepot

Zum 01.01.2027 wir das neue Altersvorsorgedepot eingeführt. Mit dem Altersvorsorgedepot wird private Vorsorge noch attraktiver: flexibel sparen, langfristig Vermögen aufbauen und dabei von den Chancen des Kapitalmarkts profitieren.

Die neue Förderung beim Altersvorsorgedepot in Kürze:

  • Bis 30 EUR Monatsbeitrag erhalten Sie 50 % Förderung
  • Für weitere 120 EUR Monatsbeitrag erhalten Sie 25 % Förderung
  • Zusätzlich 25 EUR pro Monat pro Kind
  • Zusätzlich einmalig 200 EUR bei Abschluss bis zum 25. Lebensjahr

Was ändert sich im Vergleich zur Riesterförderung?

  • Abschaffung der 100 %- Beitragsgarantie
  • Garantien von 0 – 100 % möglich
  • Auszahlplan bis mind. 85 möglich
  • Leistung frühestens ab 65
  • Selbständige und Freiberufler sind förderberechtigt

Welche Varianten bietet das Altersvorsorgedepot?

  • Standardprodukt
  • Versicherungstarif
  • Investmentprodukt

Das Standardprodukt besteht aus einem ETF- oder Fondssparplan mit maximal 2 Investment-Fonds ohne Garantien und mit einer Maximierung der Kosten auf 1 %

Der Versicherungstarif besteht aus einer Fondspolice  mit breiter Fondauswahl und Garantimöglichkeiten von 0 – 100 %

Das Investmentprodukt besteht aus einem Fondssparplan mit breiter Fondsauswahl oder Vermögensverwaltung. Garantien können über den jeweiligen Fonds dargestellt werden.

Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte und Auszubildende in der GRV
  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Angestellte in berufsständischen Versorgungswerken
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Pflichtversicherte Land- und Forstwirte in der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG
  • Selbständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 EStG (Kammerberufe)

Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Zulagen:

Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird beibehalten. Aber die Berechnung der Zulage wird künftig proportional zu Ihrem geleisteten Beitrag ausgestaltet. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent, für weitere bis zu 1.440 Euro sind es 25 Cent pro Euro. Das ist die sogenannte Grundzulage. Der maximale Eigenbeitrag, der so gefördert wird, liegt bei 1.800 Euro pro Jahr. Damit ist – egal wie viel Sie sparen – jederzeit transparent, wie hoch Ihre Zulage ausfällt.

Wenn Sie Kinder haben, erhält ein Elternteil darüber hinaus für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro 1 Euro an Kinderzulage zusätzlich, maximal werden hier also 300 Euro pro Kind gezahlt. Eigenbeiträge bis zu 25 Euro pro Monat werden also durch Grund- und ggf. Kinderzulage besonders gefördert.

Für junge Menschen wird darüber hinaus ein Berufseinsteigerbonus gezahlt: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage.

Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob Ihnen ein noch über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht.

Kann ich meinen alten Riestervertrag in das neue Altersvorsorgedepot wechseln?

Kann ich von meinem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?

Sie können von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Beitragsfreistellung des alten Riestervertrages

Der bestehende Riester-Vertrag wird ohne Beiträge fortgeführt. Das bis dahin angesparte incl. der Zulagen bleibt im Vertrag erhalten und kann zum Altersrentenbeginn wie gewohnt ausgezahlt werden.

  1. Übertragung auf einen neuen Vertrag

Sie können ihr angespartes Kapital incl. Zulagen auf einen neuen Vertrag aus der Welt des Altersvorsorgedepots übertragen. Dabei können für die ab 2027 gezahlten Beiträge  Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Nach der Übertragung des Kapitals ist eine Rückkehr zur alten Riesterförderung nicht mehr möglich

Macht der Wechsel von meinem alten Riestervertrag in das neue Altersvorsorgedepot Sinn?

Ob der Wechsel Sinn macht, hängt vom individuellen Fall ab. Hierbei sind u.a. folgende Punkte wichtig:

  • Wie hoch ist der Rechnungszins und die Garantiezahlung im bestehenden Vertrag
  • Wie lange ist die Restlaufzeit

Sprechen sie uns gerne für eine individuelle Prüfung an

Welche Garantien bietet das Altersvorsorgedepot?

Im Versicherungstarif ist jede Garantie möglich; von 0 – 100 %. Da die Versicherer in ihren klassischen Tarifen eine garantierte Verzinsung anbieten, kann mit der Kombination aus  klassischer Anlage und die Anlage in Investmentfonds die Garantie beliebig festgelegt werden. Im Standardprodukt ist keine Garantie möglich. Im Investmentprodukt können sog. Garantiefonds gewählt werden und in Kombination mit anderen Fonds eine individuelle Garantiehöhe festgelegt werden kann.

Ob eine Garantie sinnvoll ist, hängt in erster Linie von der Restlaufzeit ab. Statistisch gesehen ist bei einer Anlage in einen Aktienfonds ein Verlustrisiko ab einer Restlaufzeit von 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Welche Vorteile bietet der Versicherungstarif?

  • Verrentung mit Leibrente
  • verbreitete Kompetenz in der Riester- und Zulagenverwaltung

Beratungsgespräch gewünscht?

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