Ärzteversorgung Nordrhein leicht gemacht
Sie sind kurz vor der Approbation oder bereits Arzt? Sie möchten sich über Ihre Ärzteversorgung informieren? Dann können Sie sich auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Ärztekammer über die Ärzteversorgung Nordrhein schlau machen. Die Aufbereitung ist aber oft kompliziert und die wichtigsten Fragen werden nicht beantwortet. Deshalb möchten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick geben.
Welche Ärzteversorgungswerke gibt es in NRW?
Jede Landesärztekammer hat ein eigenes Ärzteversorgungswerk. Die Zuordnung richtet sich nach dem Sitz des Krankenhauses oder Ihrer Praxis. Arbeiten oder wohnen Sie in Nordrhein-Westfalen kommen folgende Ärzteversorgungswerke für Sie in Frage:
- Ärzteversorgung Nordrhein
- Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
Wechseln Sie den Arbeitsplatz oder den Standort Ihrer Praxis, ändert sich auch Ihre zuständige Ärztekammer und somit zahlen Sie dann normalerweise in ein anderes Ärzteversorgungswerk ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mitgliedschaft trotz Wegzug fortgesetz werden. Mit Rentenbeginn können Sie also von verschiedenen Ärzteversorgungswerken eine Rente bekommen.
Welche Leistungen erhalten Sie aus der Ärzteversorgung?
Folgende Leistungen können Sie aus dem Ärzteversorgungswerk beziehen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenrente
Altersrente:
Die zentrale Leistung aus dem Ärzteversorgungswerk ist die Altersrente. Ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie mit Altersrentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente. Der reguläre Altersrentenbeginn ist für die Jahrgänge 1971 und jünger das 67. Lebensjahr. Bei älteren Mitgliedern richtet sich der reguläre Altersrentenbeginn ebenfalls nach dem Jahrgang. Die Jahrgang 1947 geht regulär mit 65 in Rente. Danach steigt der reguläre Altersrentenbeginn jedes Jahr um einen Monat. Die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen kann ab der Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden (ab dem 60 Lebensjahr für die Mitglieder, die vor 2012 ins Versorgungswerk eingetreten sind). Der Altersrentenbeginn kann ebenfalls bis zum 70. Lebensjahr hinausgeschoben werden.
Die Höhe der Rente richtet sich hauptsächlich nach der Höhe der Einzahlungen. Da Sie aus unterschiedlichen Ärzteversorgungswerken Leistungen beziehen können, richtet sich die Höhe der Rente auch nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Versorgungswerkes.
Berufsunfähigkeitsrente:
Neben der Altersrente erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie zu 100 % nicht mehr im Stande sind Ihre ärztliche Tätigkeit auf Dauer auszuüben. Im Jahr 2017 haben von den 54.801 Mitgliedern der Ärzteversorgung Nordrhein 307 Mitglieder eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Das zeigt, dass es nahezu unmöglich ist, eine 100 % Berufsunfähigkeit im Sinne des Versorgungswerkes zu erreichen.
Hinterbliebenenrenten:
Für den Fall, dass Sie versterben sollten, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Hinterbliebenenrente. Diese beträgt 60% des Rentenanspruchs des Mitgliedes zum Todeszeitpunkt. Verstirbt das Mitglied vor Rentenbeginn, ist die Bezugsgröße dessen Berufsunfähigkeitsanspruch. Wird die Ehe erst nach dem 65. Lebensjahr oder nach Eintritt der Berufsunfähigkeit geschlossen, müssen Sie mindestens 3 Jahren verheiratet gewesen sein.
Gibt es Unterschiede zwischen den Versorgungswerken?
Jedes Ärzteversorgungswerk legt die Beiträge der Mitglieder am Kapitalmarkt an. Dies ist ein entscheidender Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der GRV werden die Rentenleistungen im sog. Umlageverfahren aus den Einzahlungen der aktiv beschäftigten Mitglieder finanziert. Da jede Ärzteversorgung ihre eigene Kapitalanlage betreibt, ist die Rendite auch unterschiedlich hoch. Die Renditen können in den jeweiligen Geschäftsberichten nachgelesen werden. Die Ärzteversorgung Nordrhein hat in den Jahren 2015 -2017 eine durchschnittliche Nettorendite in Höhe von 4,2 % erwirtschaftet.
Neben der Nettorendite ist für die Höhe der Rentenleistung die Altersstruktur der Mitglieder von wesentlicher Bedeutung. Hier ist vor allem das Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitglieder insgesamt und der Anzahl der Rentner relevant. Da wir vor allem in Nordrhein-Westfalen tätig sind, möchten wir die Ärzteversorgung Nordrhein genauer unter die Lupe nehmen:
Laut Geschäftsbericht aus 2017 stehen 54.801 Mitgliedern 13.838 Versorgungsempfängern gegenüber. Für die aktuellen Versorgungsempfänger ist das ein gutes Verhältnis. Guckt man sich die Altersstruktur an, sieht das Ergebnis jedoch anders aus.
Quelle: Nordrheinische Ärzteversorgung, Geschäftsbericht 2017
Hier fallen zwei Dinge auf. Der Anteil der Ärztinnen ist stark angestiegen. Da Frauen im Durchschnitt älter werden als Männer, führt das für Alle zu einer niedrigeren Rentenleistung. Zusätzlich sind jetzt schon über 50 % der Mitglieder über 50 Jahre. Das Verhältnis zwischen Mitgliedern und Versorgungsempfängern wird sich in den nächsten 15 – 20 Jahren somit dramatisch verschlechtern.
Fazit:
Die deutsche Ärzteversorgung insgesamt und die Ärzteversorgung Nordrhein im Besonderen bietet eine solide Grundversorgung und ist aufgrund des Kapitaldeckungsverfahren und der höheren durchschnittlichen Einzahlungen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung im Vorteil. Trotzdem wird jedes Mitglied zusätzlich vorsorgen müssen, um den gewünschten Lebensstandard im Alter halten zu können. Vor allem bei der Berufsunfähigkeitsrente ist eine zusätzliche Versorgung zu empfehlen.