Was ist bei einer Gebäudeversicherung wichtig?
Jeder Hausbesitzer und jede Wohnungseigentümergemeinschaft sollte eine Gebäudeversicherung haben. Aber was ist bei einer Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung wichtig? Im Folgenden erklären wir, worauf Sie bei den einzelnen Risiken achten müssen und welche zusätzlichen Deckunsgerweiterungen vorhanden sein sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Standardmäßig werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichert
- Zusätzlich ist eine Absicherung gegen Elementarschäden zu empfehlen
- Die wichtigsten Leistungen sind Unterversicherungsverzicht und Einschluss der groben Fahrlässigkeit
- Die Versicherungssumme sollte automatisch an die steigenden Baukosten angepasst werden
Feuer
Hier gibt es keine 2 Meinungen. Der Totalverlust des Gebäudes sollte auf jeden Fall versichert sein. Wenn das Gebäude abbrennt, sind nur die Wenigsten in der Lage, das Haus aus eigenen Mitteln wieder aufzubauen. Wichtig ist jedoch, dass in den Bedingungen eine umfangreiche Definition von Feuer zu finden ist. Neben den Gefahren Brand, Blitzschlag und Explosion sollten auch Überspannungsschäden durch Blitz, Sengschäden, Rauch, Implosion und Nutzwärmeschäden (bei einem Kaminfeuer) und Überschallknall versichert sein.
Leitungswasser
Das Leitungswassersystem birgt die größte Schadenursache bei einem Gebäude. Leitungswasserschäden durch alte undichte Leitungen können zu erheblichen Schäden führen. Deshalb sollte das Leitungswassersystem alle 30 – 40 Jahre ausgewechselt werden. Dies gilt nicht nur für die alten Kupferrohre sondern auch für neuere Kunststoffsysteme. Hier werden zwar sehr selten die Leitungen undicht. Probleme tauchen aber regelmäßig bei den Verbindungen auf. Zudem sollten auch die Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks versichert sein. Diese gehören nicht zum Leitungswassersystem, können aber erhebliche Schäden verursachen.
Sturm/Hagel
Sturm und Hagelschäden spielen in Zeiten des Klimawandels auch eine immer größere Rolle und sollten auf jeden Fall versichert sein. Die großen Stürme der letzten Jahre haben durch umfallende Bäume erhebliche Schäden an Gebäuden verursacht. Ein Sturm im Sinne der Sturm/Hagel-Versicherung liegt erst ab Windstärke 8 vor.
Elementargefahren
Hierzu zählen die Risiken Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Darüberhinaus können die Gefahren Starkregen und Sturmflut versichert werden. Gerade bei Gebäuden, die sich in Hang- oder Muldenlagen befinden ist diese Erweiterung sinnvoll. Üblicherweise arbeiten die Versicherer im Elementarschadenbereich mit einer Selbstbeteiligung. Üblich ist hier eine Selbstbeteiligung von 10 % maximiert auf 5.000 EUR. Gerade bei älteren Verträgen sind aber oft viel höhere Selbstbeteiligungen vereinbart. Mehr zur Sinnhaftigkeit einer Elementarschadenversicherung finden Sie im diesem Beitrag.
Unbenannte Gefahren
Um den Versicherungsschutz abzurunden, ist eine Absicherung gegen unbenannte Gefahren sinnvoll. Hier werden zunächst alle Gefahren eingeschlossen (All-Risk-Deckung) und im 2. Schritt einige wenige Gefahren wie z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie wieder ausgeschlossen. Ein gutes Beispiel für unbenannte Gefahren wäre ein Sturm mit Windstärke 7.
Unterversicherungsverzicht
Ist ein Gebäude mit einer zu niedrigen Versicherungssumme versichert, werden auch bei Teilschäden wie z.B. Leitungswasserschäden die Leistungen im Verhältnis gekürzt. Um dies zu vermeiden sollte ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden. Voraussetzung ist natürlich die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Gebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwert festgelegt wird und nicht eine feste Versicherungssumme vereinbart wird. So ist gewährleistet, dass zukünftige Steigerungen der Baukosten mitversichert sind.
Einschluss grobe Fahrlässigkeit
Einer der wichtigsten Leistungen ist der Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit – und nicht nur bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, sondern bis zur Versucherungssumme. Zum diesem Ergebnis kommt auch der aktuelle Vergleich von Stiftung Warentest. Handelt der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten grob fahrlässig, kann der Versicherer je nach Schwere des Verschuldens die Leistungen kürzen. Das kann schneller passieren als man denkt. Dazu ein Beispiel: Sie vergessen beim Verlassen des Hauses eine Kerze auszumachen und es entsteht ein Brand, weil die Kerze beim Durchzug umfällt. Hier kann der Versicherer ohne den Einschluss normalerweise die Leistungen um bis zu 50 % kürzen. Bei einem Totalverlust des Gebäudes kann das existenzbedrohend sein. Gerade bei älteren Verträge ist diese Leistung oft nicht oder nur eingeschränkt vershcert.
Welche zusätzlichen Absicherungen sind sinnvoll?
Neben den notwendigen Absicherungen in einer Gebäudeversicherung gibt es zusätzlich sinnvolle Erweiterungen des Versicherunhsschutzes:
- Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks
- Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren sind mitversichert, auch wenn die Rohre außerhalb des versicherten Grundstückes verlegt sind.
- Gebäudebeschädigung durch Dritte
- Gerade bei Häusern, die sich direkt an der Straße befinden, können Gebäudebeschädigungen auftreten. Hierzu zählen vor allem Graffiti-Schäden. Die Beseitigung führt zu erheblichen Kosten.
- Glasversicherung
- Durch einen Durchzug geht die Gebäudeverglasung zu Bruch
- Einbruchdiebstahl
- Einbruchdiebstahl ist normalerweise ein Thema für die Hausratversicherung. Gerade bei vermieteten Objekten können aber auch zum Haus gehörenden Sachen abhanden kommen. Bestes Beispiel sind
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzkosten
- Brennt ein Gebäude komplett ab, besteht der Schaden nicht nur aus den Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Zusätzlich entstehen Kosten durch Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- u. Schutzarbeiten.
Kündigung wegen zu vieler Schäden
In den letzten Jahren erfolgt immer öfter die Kündigung der Gebäudeversicherung durch den Versicherer, weil im Vertrag zuviele Schäden reguliert werden. Der Vertrag ist dann für den Versicherer unrentabel geworden und wurde deshalb gekündigt. Sind sie von einer solchen Kündigung betroffen, können sie uns gerne ansprechen. Wir arbeiten mit einigen Versicherungsgesellschaften zusammen, die solche Verträge und bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
Wieviel kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Höhe des Beitrags hängt in erster Linie von der Wohnfläche ab. Je größer die Wohnfläche, umso höher ist der Beitrag. Neben der Wohnfläche spielt das Baujahr, die Arte des Objektes und der Sanierungszustand eine wesentliche Rolle. Da das jährliche Schadenaufkommen zum großten Teil durch Leitungswasserschäden entsteht, wird bei der Beantragung der Gebäudeversicherung der Zustand der Leitungen abgefragt. Neben den benannten Punkten bestimmen natürlich die versicherten Leistungen den Beitrag. Deshalb sollte bei einem Vergleich von verschiedenen Verträgen der Leistungsvergleich im Vordergrund stehen.
Fazit:
Wie gesehen gibt es bei der Gebäudeversicherung jede Menge zu beachten. Eine Überprüfung des bestehenden Vertrages ist absolut sinnvoll.