Sind Kredite mit ausländischem Arbeitgeber möglich?
Sie möchten eine Immobilie in Deutschland finanzieren und arbeiten im Ausland? Die Finanzierung einer Immobilie in Deutschland ist auch möglich, wenn Sie Ihre Einkünfte als Arbeitnehmer oder Selbständiger im Ausland beziehen. Allerdings ist die Anzahl der Banken begrenzt, die für solche Fälle eine Immobilienfinanzierung genehmigen. Hier gibt es folgende Konstellationen:
Hauskauf in Deutschland und Einkünfte in EURO
Die Banken, die solche Finanzierungsanfragen annehmen, kennen sich mit den ausländischen Gegebenheiten aus, und akzeptieren die Gehaltsabrechnungen der ausländischen Arbeitgeber. In den meisten Fällen handelt es sich um Grenzgänger, so dass sich die jeweiligen Arbeitgeber im grenznahen Ausland (Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich, Schweiz) befinden und den Banken teilweise bekannt sind. Hilfreich sind Hinweise zu den einzelnen Bestandteilen der Abrechnung, da sich die Abgaben für Steuern und Sozialversicherung in anderen Ländern unterscheiden.
Hauskauf in Deutschland und Einkünfte + Wohnsitz in Großbritannien
Das Wandlungsrecht gem. Wohnimmobilienkreditrichtlinie (§ 503 BGB) entfällt. Somit können ab 01.01.2021 Personen, die in Großbrittanien wohnen und arbeiten, Immobilien in Deutschland wieder finanzieren. Allerdings sind folgende Voraussetztungen zu erfüllen:
- Beleihungsauslauf maximal 70 %
- deutsche Staatsbürgerschaft
- deutsches Konto
- Die Unterschrift der Darlehensverträge muss in einer Bankfiliale in Deutschland stattfinden
Kredit für Grenzgänger Schweiz
Sie möchten eine Wohnung oder ein Haus kaufen und beziehen Ihre Einkünfte in Schweizer Franken und haben in der Schweiz auch Ihren Wohnsitz. Dann kommt die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und somit das Umwandlungsrecht nicht zum Zuge. Das vereinfacht wieder die Beantragung eines Darlehens. Allerdings muss grundsätzlich der Darlehensvertrag durch ein Rechtsgutachten (sog. Legal Opinions) als Bestandteil der Auszahlungs- und / oder Wirksamkeitsvoraussetzungen ergänzt werden. Die Ergänzung dient dazu für den Streitfall das deutsche Recht anzuerkennen. Unter bestimmten Umständen kann auf das Rechtsgutachten verzichtet werden. Die Finanzierung von deutschen Immobilien durch Personen, die in der Schweiz arbeiten und wohnen ist grundsätzlich möglich. Gerne prüfen wir dazu ihre Anfrage.
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Wohnsitz in der EU und Hauskauf in Deutschland und Einkünfte in Fremdwährung
Sie wohnen in der EU und beziehen Ihre Einkünfte in einer Fremdwährung (z.B. schwedische Kronen oder polnische Zloty) und möchten ein Haus in Deutschland kaufen? Dann müssen die Banken Sie aufgrund der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zusätzlich unverzüglich informieren, wenn der Wert des noch zu zahlenden Restbetrags oder der Wert der regelmäßigen Raten in der Landeswährung des Darlehensnehmers um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Wert steigt, der bei Zugrundelegung des Wechselkurses bei Vertragsabschluss gegeben wäre. Zusätzlich muss Ihnen die Bank bei Überschreiten der 20 %-Grenze eine Umwandlung Ihres Darlehens in die Währung anbieten, in der Sie Ihre Einkünfte beziehen (sog. Umwandlungsrecht nach § 503 BGB). Der zusätzliche Aufwand der Überprüfung der 20 %-Grenze und das daraus resultierende Umwandlungsrecht führen dazu, dass derzeit alle Banken solche Anfragen generell ablehnen.
Haben ausländische Banken Zugriff auf die Schufa?
Diese Frage wird uns oft gestellt. Natürlich kann keine ausländische Bank die deutsche Schufa abfragen. Allerdings kann die ausländsiche Bank verlangen, dass zusammen mit den Prüfungsunterlagen ein Auszug aus der deutschen Schufa beigefügt wird. Welche Banken eine solche Auskunft benötigen ist uns natürlich bekannt.
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