Das Baukindergeld – welche Kriterien müssen erfüllt werden?
Das von allen Beteiligten lang ersehnte Baukindergeld kann seit dem 18.09.2018 beantragt werden. Besonders kinderreichen Familien wird diese Förderung die Finanzierung der eigenen 4 Wände erleichtern. Welche Kriterien erfüllt werden müssen erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste zum Baukindergeld in Kürze:
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- erstmaliger Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland ist Voraussetzung
- Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 erteilt worden ist
- Erwerb der Immobilie zwischen dem 01.01.2018 u. 31.03.2021
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach Einzug gemäß amtlicher Meldebestätigung gestellt werden
- Die Auszahlung erfolgt einmal pro Jahr
- Die Beantragung ist bis zum 31.12.2023 möglich, allerdings nur solange Fördermittel zur Verfügung stehen
Baukindergeld für Grenzgänger möglich?
Das Baukindergeld wurde eingeführt um Wohnraum in Deutschland zu fördern. Deshalb ist Voraussetzung für die Förderung, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet. Grenzgänger, die im Ausland arbeiten und sich in Deutschland ein Eigenheim kaufen, können die Förderung beantragen. Möchten Sie als Deutscher jedoch im Ausland eine Immobilie erwerben, ist eine Förderung nicht möglich. Mehr zum Thema Immobilienfinanzierung für Grenzgänger erfahren Sie hier.
Achtung: Aktuell wird geprüft, ob die Beschränkung der Förderung auf deutsche Immobilien gegen EU-Recht verstößt. Deshalb empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall einen Antrag zu stellen, um die 6-Monatsfrist zu wahren. Vielleicht ergibt sich in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung. Gegen die Ablehnung kann ggf. geklagt werden.
Welche Nachweise müssen Sie einreichen?
- Einkommensteuerbescheid 2016 und 2017 (bei Antragstellung in 2019)
- Meldebescheingung als Nachweis für die Selbstnutzung
- Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
Unter folgendem Link finden Sie alle Informationen zur Förderung. Ein Vorab-Check kann ebenfalls durchgeführt werden.
Sinn der Förderung
Gerade in den ersten Jahren nach Kauf oder Bau einer Immobilie ist die Immobilienfinanzierung schwer zu stemmen. Die sog. Haushaltsrechnung fällt in der Realität oft schlechter aus, als geplant. Zusätzliche Kosten für Eigentümer wurden falsch eingeschätzt. Deshalb ist die Förderung vor allem in den ersten Jahren sinnvoll. Hat man die ersten 10 Jahre überstanden, kann gewöhnlich auf eine solidere finanzielle Basis zurückgegriffen werden. Da die Auszahlung jährlich erfolgt, kann die Förderung auch als Sondertilgung genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss eines Bausparvertrages in Höhe des Förderbetrages. Der Bausparvertrag kann dann zur Zinssicherung für die Zukunft dienen und reduziert die Rate bei der Anschlussfinanzierung. Im Rahmen des Bausparvertrages kann auch die Riesterförderung genutzt werden (Wohnriester).
Kombination mit anderen Förderungen
Das Baukindergeld ist mit anderen Produkten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) kombinierbar. Die kummulierte Förderung darf hierbei die Höhe der Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums nicht überschreiten. Folgende Förderungen können zusätzlich zum Baukindergeld genutzt werden:
- KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
- Energieeffizient Bauen –Kredit (153)
- Energieeffizient Sanieren –Kredit oder Zuschuss (151/152/430)
- Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)
- Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (BAFA)
- Altersgerecht Umbauen –Kredit oder Zuschuss (159/455