Oft findet man bei Immobilienanzeigen den Zusatz k.k. für kosten koper. Damit ist gemeint, dass die Erwerbsnebenkosten zum genannten Kaufpreis noch dazugerechnet werden müssen. Die Erwerbsnebenkosten bestehen aus der Grunderwerbsteuer (overdrachtsbelasting) und den Notargebühren. Die Notargebühren werden in den Niederlanden nicht mit einem bestimmten Prozentsatz vom Kaufpreis ermittelt, sondern pauschal berechnet. Diese betragen je nach Notar in der Regel 1.600 – 2.000 EUR.
Baufinanzierung Niederlande – FAQ
EUREGIOFINANZ ERKLÄRT die wichtigsten Begriffe zur Baufinanzierung in den Niederlanden
Wenn Sie in den Niederlanden eine Immobilie erwerben möchten, müssen Sie mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag (Koopovereenkomst) schliessen. Im dem Vertrag sind alle wesentlichen Punkte, die für den Kauf relevant sind, aufgeführt. Üblicherweise wird in diesem Vertrag auch eine Anzahlung auf den Kaufpreis von 10 % vereinbart. Nach Unterzeichnung und Erhalt des Kaufvertrages hat der Käufer noch eine 3-tägige Bedenkfrist. Innerhalb diesen Zeitraums kann der Käufer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich können weitere Auflösungsbedingungen (Ontbindende voorwaarden) vereinbart werden.
Der häufigste Grund für eine Auflösebedingung ist die Ablehnung der Finanzierung. Diese muss durch ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der Bank nachgewiesen werden. Weitere Gründe könnten erhebliche Baumängel oder ein erhöhter Sanierungsaufwand sein, der erst nach der Unterzeichnung entdeckt wird.
Unter folgendem Link finden Sie einen Musterkaufvertrag des NVM (holländischer Immobilienmakler-Verband) mit den enstprechenden Erläuterungen.
https://www.korporaalenbertels.nl/upload/pdf/Toelichtingkoopovereenkomstbestaandeeengezinswoningmodel2018.pdf
Beim Immobilienkauf in den Niederlanden empfehlen wir, eine Kaufoption auszusprechen, wenn Sie ein passendes Objekt gefunden haben. Die Koopoptie ist eine Art Reservierung. Sie haben dann üblicherweise 4 Wochen Zeit, eine Finanzierungszusage zu besorgen. Sobald die Finanzierungszusage vorliegt, kann der Kaufvertrag unterschrieben werden. Als Alternative kann der Kaufvertrag mit einem Finanzierungsvorbehalt versehen werden.
Vergleicht man die beiden Alternativen, ist der Kaufvertrag mit Finanzierungsvorbehalt eindeutig die sichere Variante. Angenommen Sie vereinbaren mit dem Verkäufer eine Kaufoption und der Verkäufer schließt parallel mit einem 2. Käufer einen Kaufvertrag. Dann wird im Zweifel dem 2. Käufer das Recht auf die Immobilie zugesprochen. Dies wird jedoch in der Praxis die Ausnahme bleiben, da der Inhaber der Kaufoption Schadenersatz für die entgangene Option beanspruchen könnte.
Sie haben einen Kaufvertrag unterschrieben und die Bedenkfrist und ggf. vereinbarte Fristen für Auflösebedingungen sind abgelaufen. Trotzdem sind Sie noch nicht Eigentümer der Immobilie. Die Immobilie muss noch offiziell beim Notar übertragen werden.
Bevor es zum Notartermin kommt, prüft der Notar das Kaufobjekt auf vorhandene Belastungen wie z.B. bestehende Hypotheken oder weitere Rechte Dritter, die die Eigentumsübertragung verhindern könnten. Diesen Kaufakt bezeichnet man Levering. Beim Notartermin wird nicht wie in Deutschland der notarielle Kaufvertrag abgezeichnet sondern eine separate Leveringsakte und bei Bestellung einer Hypothek eine hypotheekakte unterzeichnet.
Hierbei handelt es sich um die Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Gemeinden in den Niederlanden legen einmal pro Jahr den WOZ-Waarde fest. Das ist der Wert der Immobilie, der als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grundsteuer und Erbschaftssteuer dient. Als Immobilienkäufer ist der WOZ-Waarde ein guter Indikator für die Beurteilung des Kaufpreises. Weicht der Kaufpreis stark vom WOZ-Waarde ab, muss man davon ausgehen, dass der Kaufpreis zu hoch ist. Den WOZ-Waarde kann man auf der folgenden Internetseite einsehen.
Mehr Infos auf:
https://www.wozwaardeloket.nl/
Üblicherweise beauftragt der Verkäufer einer Immobilie in den Niederlanden einen Immobilienmakler und muss diesen auch bezahlen. Die Maklergebühr geht also zu Lasten des Verkäufers und wird nicht, wie in Deutschland zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Zusätzlich können Sie als Immobilienkäufer einen Ankaufmakler beauftragen. Dieser wird dann für Sie auf Immobiliensuche gehen. Dabei wird der nicht nur seine eigenen Objekte anbieten, sondern den Immobilienmarkt nach für Sie geeigneten Objekten durchsuchen. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zum deutschen Markt.
Ein deutscher Immobilienmakler wird nur seine eigenen Objekte anbieten, so dass die Auswahl bei den meisten Maklern gering sein wird. Die Maklergebühr für einen Ankaufmakler kann als fest vereinbarter Satz oder erfolgsabhängig vereinbart werden.
- Eine beliebte Variante ist, das der Ankaufmakler einen festen Prozentsatz des ersparten Kaufpreises bekommt.
Wird der Kaufpreis einer Immobilie als Vraagprijs ausgewiesen, handelt es sich nicht um einen Festpreis, sondern um eine Preisvorstellung, die noch verhandelbar ist. In Deutschland bei z.B. Fahrzeugverkäufen unter der Abkürzung VB (Verhandlungsbasis) bekannt.
Hierbei handelt es sich um die Flurkarte. In der kadastraale kart wird eine Immobilie örtlich eingeordnet und einem bestimmten Kataster zugeordnet. Den Auszug kann man auf der folgenden Seite abrufen.
Hierbei handelt sich um die bemaßten Baupläne einer Immobilie.
Die Brochure ist mit dem Exposé zu vergleichen. Neben der Objektbeschreibung und Bildern findet man am Ende der Brochure meistens auch die kadastraale kart und die Plattegronden
Der Taxatiereport ist ein Wertgutachten für niederländische Immobilien und wird meistens bei eine Finanzierungsprüfung von den Banken verlangt. Ein entsprechender Taxateur kann das Gutachten erstellen.
Achtung! Die Banken verlangen oft einen Taxatiereport nach einer bestimmten Norm. Deshalb ist es wichtig vor der Beauftragung den Finanzierungsmakler nach der gewünschten Norm zu fragen.
Die Eigendomsinformatie ist mit dem in Deutschland bekannten Grundbuchauszug zu vergleichen. In der Eigendomsinformatie befinden sich die Angaben zum aktuellen Eigentümer einer Immobilie und Angaben zu bestehenden Belastungen wie z.B. bestehende Hypotheken oder weitere Rechte Dritter.