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Krankenversicherung für Grenzgänger Niederlande

Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in den Niederlanden? Trotz des ausländischen Wohnsitzes haben Sie als Grenzgänger in den Niederlanden die Möglichkeit eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Leider sind die privaten Krankenversicherer nicht bereit, Personen zu versichern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. Wir haben jedoch als Spezialist für Grenzgänger eine private Krankenversicherung für Grenzgänger Niederlande im Angebot.

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Selbständige haben die Wahl ob Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern möchten. Arbeitnehmer müssen mit Ihrem Bruttoeinkommen über der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese liegt in 2021 bei 64.350 EUR jährlich. Selbständige können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

Warum muss ich als Grenzgänger eine deutsche Krankenversicherung haben?

In Deutschland muss laut dem 5. Sozialgesetzbuch § 5 jeder Bürger eine Krankenversicherung nachweisen. Dazu gehören auch die Personen, die ihr Haupteinkommen in Deutschland beziehen und im Ausland wohnen. (sog. Grenzgänger) Dabei muss die Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um bei den Sozialversicherungsträgern anerkannt zu werden. Die Voraussetzungen sind in § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Die private Krankenversicherung für Grenzgänger erfüllt diese Voraussetzungen.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung bei Umzug ins Ausland

Haben Sie bereits eine private Krankenversicherung und ziehen dann ins Ausland, können Sie die Versicherung behalten. Allerdings sollten Sie vor dem Umzug ins Ausland prüfen, ob Sie mit dem privaten Krankenversicherer auch die richtige Wahl getroffen haben. Liegt Ihr Wohnsitz nach dem Umzug im Ausland, bleibt dann nur der Wechsel in die Krankenversicherung für Grenzgänger. Weitere Infos zum Wechsel des privaten Krankenversicherers finden Sie auf der Seite Wechsel der privaten Krankenversicherung sinnvoll .

Beihilfe im Ausland

Sie haben ihren Wohnsitz in den Niederlanden und arbeiten als Beamter in Deutschland? Dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe NRW oder Bund. Die Beihilfestelle übernimmt je nach Beihilfssatz einen Teil ihrer Krankheitskosten. Leider nimmt die Debeka im Ausland keine Anträge für die private Krankenversicherung an. Dafür haben wir eine Lösung.  Sie können die Restkosten über die private Krankenversicherung für Grenzgänger absichern.  Gerne könnne Sie bei uns Ihr individuelles Angebot anfordern.

Muss ich mich auch am Wohnort bei einer Krankenversicherung/Krankenkasse anmelden?

Nein, da die private Krankenversicherung für Grenzgänger auch bei Arztbesuchen in den Niederlanden leistet. Ein klarer Vorteil zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert, empfehlen wir in den Niederlanden die Anmeldung bei der CZ. Wenn Sie in den Niederlanden zum Arzt gehen, erfolgt die Abrechnung über die ausländische Krankenversicherung. Das ist insbesondere zu empfehlen, wenn Sie einen Kinderarzt aufsuchen.

Ist bei einem Grenzgänger die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Wie bei jedem anderen gesetzlich Versicherten ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, solange Sie das 55. Lebensjahtr noch nicht vollendet haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Arbeitnehmer: Ihr Einkommen fällt wieder unter die Versichertenpflichtgrenze
  • Arbeitslose: Sobald Sie Arbeitslosnegeld 1 beziehen, müssen Sie sich wieder gesetzlich versichern
  • Rückkehr eines Selbständigen zurück in das Angesetlltenverhältnis, wenn das Einkommen unter der Versichertenpflichtgrenze liegt

Welche Leistungen sind bei der privaten Krankenversicherung für Grenzgänger versichert?

Im Folgenden sehen Sie einen Auszug aus den versicherten Leistungen:

Ambulante Heilbehandlung:

  • 100 % bei ärztlicher Behandlung
  • 100 % Arzneimittel, Heil u. Hilfsmittel
  • 100 % Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker (einschließlich der im Hufeland-Verzeichnis und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Naturheilverfahren)

Stationäre Heilbehandlung:

  • 100 % privatärztliche Behandlung mit Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung
  • Leistungen ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte

Zahnärztliche Behandlung:

  • 100 % Zahnbehandlung und -prophylaxe
  • 90 % Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu folgenden Rechnungshöchstbeträgen (entfallen bei Unfällen):
  • Leistungen für Arzt und Zahnarzt ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung für Zahnärzte

Wie entwickeln sich die Beiträge

Oft steht die private Krankenversicherung wegen der Beitragsentwicklung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Kritik. Ein Vergleich der Beiträge macht aber nur dann Sinn, wenn der Beitrag der privaten Krankenversicherung mit dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen wird. Dazu muss man wissen, dass der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 40 Jahren um ca. 1.400 % (also der 14-fache Beitrag) gestiegen ist und sich somit bei der Beitragsentwicklung auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung befindet. Darüberhinaus sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren diverse Leistungskürzungen erfolgt. In der privaten Krankenversicherung sind Leistunsgkürzungen nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers zulässig. Sollte im Alter der Beitrag für die private Krankenversicheurng dennoch zu hoch sein, bleibt immer noch der Wechsel in den sog. Basistarif. Der Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und liegt auch auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was passiert bei Rentenbeginn?

Ob im Rentenalter weiterhin eine Krankenversicherungspflicht für Grenzgänger in Deutschland besteht, hängt von der individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Hier sind vor allem folgende Punkte relevant:

  • Wo befindet sich im Rentenalter mein Wohnort?
  • Woher beziehe ich mein Einkommen / meine Rente im Alter?
  • Wie lange bin ich in der privaten Krankenversicherung schon versichert?

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