Abfindung anlegen

Abfindung anlegen – Die 3 besten Strategien mit der Euregiofinanz

Ihr Arbeitsvertrag wurde aufgehoben und sie haben von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten und? Sie möchten ihre Abfindung anlegen? Dann sollten folgende Fragen geklärt werden?

  • Möchte ich mit der Abfindung meine Rente aufbessern?
  • Möchte ich das Geld für einen bestimmten Zeitraum anlegen?
  • Möchte ich steuerliche Vorteile nutzen?

Bei ihrem Vorhaben kann die Euregiofinanz sie in folgenden Punkten unterstützen:

  • Strategieberatung ohne Bindung an Gesellschaften oder Produkte
  • Berücksichtigung von Steuervorteilen
  • Berücksichtigung ihrer persönlichen Risikoneigung

Abfindung anlegen?

Um ihre Abfindung anzulegen, sind die folgenden 3 Strategien besonders geeignet:

  1. Abfindung in Rente umwandeln

Mit steigendem Alter bevorzugen die meisten Leute eher eine lebenslange Rente als eine einmalige Kapitalzahlung. Da die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen ist, wird eine lebenslange Rentenzahlung zunehmend attraktiver. Das Langlebigkeitsrisiko kann nur von einer Rentenversicherung abgesichert werden.

Ihre Abfindung können sie dazu in eine aufgeschobene oder sofortbeginnende Rentenversicherung anlegen. Die Wahl des richtigen Produktes sollte einem Fachmann überlassen werden. Das passende Produkt hängt immer vom Einzelfall ab und es müssen folgende Fragen geklärt werden:

  • Abfindung mit oder ohne Garantie anlegen?
  • Soll in der Rentenphase die Auszahlung ganz oder teilweise garantiert sein?
  • Soll eine Rentengarantiezeit eingeschlossen werden?
  • Wer soll Versicherungsnehmer werden?
  • Wer soll versicherte Person sein?
  • Soll die Abfindung in eine private Rentenversicherung oder Rürup-Rente eingezahlt werden?

 

  1. Abfindung in Auszahlplan anlegen

Sie können ihre Abfindung auch in einen sog. Auszahlplan anlegen. Hier wird die Abfindung in Investmentfonds angelegt und in der Rentenphase schrittweise verkauft.

Bei dieser Anlage unterstützen wir sie in folgenden Punkten:

  • Ermittlung ihrer persönlichen Risikoneigung
  • Erstellung eins individuellen Portfolios zu ihrer Anlagestrategie
  • Laufende Betreuung ihrer Anlage

Für die Ermittlung ihrer Risikoneigung arbeiten wir mit einem ausführlichen Fragebogen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass dieser Punkt in vielen Beratungen zu kurz kommt. Wir stellen für die ein individuelles Portfolio zusammen. Sie erhalten nicht wie bei vielen Banken üblich eine Standardlösung. Auch während der Anlage sind wir jederzeit für sie da.

  1. Abfindung in Immobilie anlegen

Sie können ihre Abfindung in eine Immobilie investieren. Ihre Abfindung kann eine gute Basis für die Investition in eine vermietete Immobilie sein. Ihre Abfindung kann komplett oder teilweise für die Kaufpreisfinanzierung genutzt werden. Wir empfehlen den Kaufpreis so zu wählen, dass 40 % des Kaufpreises und die Erwerbsnebenkosten durch die Abfindung gedeckt werden. Dadurch wird eine optimale Finanzierung erreicht.  Die Mieteinnahme können dann als Ersatz für eine lebenslange Rentenzahlung genutzt werden. Wir unterstützen sie bei der Immobilienfinanzierung und beim Finden der richtigen Immobilie.

Wie kann ich eine Abfindung steueroptimiert anlegen?

 

  1. Abfindung in Rürup-Rente einzahlen

Bei der Rürup-Rente auch Basisrente genannt, gibt es die Möglichkeit Einmalzahlungen zu leisten. Pro Jahr können in 2026 bei Ledigen 30.826 EUR und bei Verheirateten 61.652 EUR pro Jahr eingezahlt werden. Die Einzahlung reduziert als Sonderausgabe die Steuerlast.

  1. Abfindung in betriebliche Altersvorsorge umwandeln

Sie können ihre Abfindung als Einmalzahlung in die betriebliche Altersvorsorge ihres (ehemaligen)Arbeitgebers einzahlen. Die Umwandlungsvereinbarung muss vor Fälligkeit der Zahlung unterschrieben werden. Die maximale steuerfreie Einzahlung hängt von der Betriebszugehörigkeit ab. Es werden aber nur maximal 10 Jahre Betriebszugehörigkeit angerechnet. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren beträgt der maximale Einzahlungsbetrag in 2026 bei 40.560 EUR (101.400 € *4 %*10). Haben sie im Jahr der Abfindung in keine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, erhöht sich der Beitrag in 2026

  1. Abfindung in Photovoltaik-Direktinvestment anlegen

Bei einer Einzahlung ihrer Abfindung in ein Photovoltaik-Anlage können sie bereits im Jahr der Investition bis zu 70 % der Einzahlung steuerfrei anlegen. 50 % der Einzahlung können als Investitionsabzugsbetrag und 20 % als Sonderabschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Für die Nutzung dieser Steuervorteile muss die Photovoltaik-Anlage allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich meine Abfindung in die Rentenkasse einzahlen?

Sie können ihre Abfindung auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Voraussetzung ist, dass sie das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Zahlung ist innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Abfindung möglich und sollte am besten direkt von ihrem Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt werden. Dadurch wird die Versteuerung der Abfindung reduziert. Die Einzahlung ihrer Abfindung erhöht ihre Rentenansprüche. Aus unserer Erfahrung kann mit der Einzahlung in eine private Rentenversicherung eine höhere Rentenzahlung erreicht werden. Gerne stellen wir für sie die beiden Varianten gegenüber.

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