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Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Mit der Einführung des Betriebsrenten-Stärkungsgesetztes ist die betriebliche Altersvorsorge wieder in aller Munde. Die Regierung möchte weiterhin die Altersvorsoge fördern, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem nicht ausreichen. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass im Durchschnitt nur etwa 45 % des Nettoeinkommens als Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird. Eine zusätzliche Altersvorsorge ist also unumgänglich. Weshalb gerade die betriebliche Altersvorsorge vom Staat gefördert wird und ob die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Wie genau funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Wie der Name schon sagt, erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ab Rentenbeginn eine lebenslange Rentenzahlung. Üblicherweise schließt der Arbeitgeber für den Arbeitgeber eine Rentenversicherung ab. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Direktversicheurng. Die Finanzierung der Beiträge für diese Rentenversicherung teilt sich auf 3 Parteien auf:

  1. Arbeitnehmer
  2. Arbeitgeber
  3. Staat

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit einen Teil seines Entgeltes in einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Dieser Umwandlungsbetrag wird vom Staat durch eine Ersparnis bei der Steuer und den Sozialabgaben gefördert. Zusätzlich kann sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Beiträge beteiligen oder die betriebliche Altersversorgung komplett finanzieren. Diese Beteiligung wird dann zusätzlich vom Staat gefördert. Die Förderung durch den Staat können grundsätzlich alle Arbeitnehmer nutzen, die sich in einem ersten Arbeitsverhältnis befinden, auch wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden oder nur in Teilzeit arbeiten. Bestehen weitere Arbeitsverhältnisse parallel sind Besonderheiten zu beachten.

Welche Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

  1. Förderung durch den Staat (8 % des Bruttoeinkommens bis zur BBG)
  2. Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % (ab 2019)
  3. Förderbeitrag für Geringverdiener in Höhe von 30 %
  4. Günstigere Konditionen als bei der privaten Altersvorsorge
  5. Hartz 4 sicher
  6. Insolvenzsicher
  7. Auswahl der Produktanbieter

Gewöhnlich wird eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen eines Gruppenvertrages mit niedrigeren Kosten als bei einem Privatvertrag abgeschlossen. Wird der Arbeitnehmer arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld 2, kann der Staat nicht auf die ersparten Beiträge für die Betriebsrente zugreifen. Eine Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet nicht die eingezahlten Beiträge. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag privat fortführen oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. Bei Insolvenz des Versicherers sind die Beiträge ebenfalls nicht gefährdet, da die deutsche Versicherungswirtschaft für solche Fälle einen Sicherungsfonds vergleichbar mit dem Einlagensicherungsfonds aus der Bankenbranche eingerichtet hat.

Kann ich die betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Die Kündigung der betrieblichen Altersvorsoge ist möglich. Allerdings führt dies nicht zu einer Auszahlung des angesparten Wertes. Der Vertrag wird beitragfrei gestellt. Die Leistungen können erst mit Rentenbeginn als Rente und Einmalzahlung abgerufen werden. In Ausnahmefällen ist eine Auszahlung nur möglich, wenn ein Mindestwert unterschritten wird. Dieser liegt aktuell bei 1% der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.  Das sind in 2020 31,85 EUR monatliche Rente oder 3822 EUR Kapital. Solche Kleinstrenten darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden.

Warum fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge?

Für die Auswahl des Produktanbieters ist normalerweise der Arbeitgeber zuständig. Im Allgemeinen traut man dem Arbeitgeber eine höhere Kompetenz bei der Produktauswahl zu. Da jeder Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen will, ist hier von einer besonderen Sorgfalt auszugehen. Zudem ist der Rückkauf der Verträge nur bei kleinen Summen möglich. Der Arbeitnehmer kann also normalerweise den Vertrag vor Rentenbeginn nicht auflösen. Somit ist das tatsächliche Sparen fürs Alter gewährleistet. Die Beiträge werden direkt mit der Lohn- oder Gehaltsabrechnung an die Versicherung weitergeleitet. Deshalb werden die regelmäßigen Einzahlungen in der Praxis nur selten unterbrochen.

Fazit:

Aus den genannten Gründen ist die betriebliche Altersvorsorge für die meisten Menschen die sinnvollste Art der ergänzenden Altersversorgung. Weitere Möglichkeiten über den Betrieb vorzusorgen finden Sie in unseren Leistungen unter betriebliche Vorsorge.

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